Auszug aus § 2 der Vereinssatzung
Auszug aus § 2 der Vereinssatzung
Der Zweck des Vereins ist die Einrichtung einer islamischen Moschee als Gemeindezentrum für die Muslime in Oberhausen und Umgebung zur Durchführung und Erreichung insbesondere folgender Ziele und Zwecke:
1. Erwerb, Anmietung und Unterhalt von Räumen und Gebäuden zum gemeinsamen Gebet und Durchführung von Religionsunterricht der Muslime;
2. Errichtung einer Begegnungsstätte zwischen Angehörigen der verschiedenen Religionen und Nationalitäten;
3. Errichtung von Räumen zur sozialen, pädagogischen, sportlichen und kulturellen Betreuung;
4. Durchführung von
Was wird von euch erwartet?
a) kulturellen Veranstaltungen in türkischer, deutscher oder in anderer Sprachen,
b) Sprachkursen;
c) sozialen, kulturellen, religiösen und traditionellen Zwecken dienenden Versammlungen, Vorlesungen, Kursen etc.;
d) Beratung und Unterstützung von türkischen Arbeitnehmern und Muslimen in allen materiellen, geistigen, sozialen und religiösen Problemen;
e) Aufklärungsveranstaltungen über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten einschließlich der Wiedereingliederung in der Türkei und Beratung in diesen Angelegenheiten;
f) Veranstaltungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung einschließlich der Gestellung von Räumen;
g) gemeinsame Veranstaltungen mit Vereinen deren Vereinszweck und Ziele ähnlich sind;
h) Beratungen und Hilfen in Notsituationen eines Mitgliedes oder seiner Familie, wie z.B. bei Unfällen, Todesfällen usw.;
i) Versorgung mit Büchern und Publikationen in der Landessprache und anderen Sprachen zur Unterhaltung religiöser,
geistiger und allgemeiner Bildung und Bewahrung der Landessitten und Bräuche.
5. Der Verein ist parteipolitisch neutral, er dient in der Hauptsache geistigen und religiösen islamischen Zwecken und Zielen;
6. Der Verein ist tätig als Sammelverein für die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion Köln e.V., eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln.